16.04.2012

Antibiotikarückstände: Keine Beanstandungen bei Aquakultur-Fisch

Im Jahre 2011 wurden im Institut für Fische und Fischereierzeugnisse (IFF) in Cuxhaven 486 Untersuchungen von Fischen und Fischereierzeugnissen aus der Aquakultur auf Antibiotika durchgeführt. Das Ergebnis widerlegt verbreitete Vorurteile: keine der untersuchten Proben musste beanstandet werden, teilte das niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) kurz vor Ostern mit. Insbesondere im Zusammenhang mit der Aquakultur-Produktion von Pangasius, Tilapia und Garnelen sei gelegentlich von mangelhaften Haltungsbedingungen und damit einhergehendem Missbrauch von Antibiotika die Rede. Vor allem die nicht erlaubte Anwendung beispielsweise von Wachstumsbeschleunigern oder die Nichteinhaltung von Wartezeiten nach der Anwendung von Antibiotika können zu Rückständen dieser Substanzen oder ihrer Abbauprodukte in Fischen und Fischereierzeugnisse führen. Aus diesem Grund hat die amtliche Lebensmittelüberwachung im Bereich des IFF Cuxhaven besonders effektive massenspektrometrische Untersuchungsmethoden etabliert, die die simultane Analyse von Proben auf eine Vielzahl von Wirkstoffen und deren Abbauprodukte in nur einem Untersuchungsgang ermöglichen. Dies führt zu einem verbesserten Nachweis dieser Wirkstoffe in Fischprodukten.
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