09.12.2013

Niederlande: Heiploeg legt Berufung gegen Kartell-Urteil ein

Der holländische Garnelenhändler Heiploeg hat beschlossen, gegen die Ende November verhängte Geldbuße der EU-Kommission Berufung einzulegen, teilt das Unternehmen mit. Die EU-Kommission hatte gegen vier Händler von Nordseegarnelen wegen Kartellbildung sowie Preis- und Mengenabsprachen Strafen von insgesamt 28,7 Mio. Euro ausgesprochen. Unter den betroffenen Firmen - neben Heiploeg auch Klaas Puul, Kok Seafood und Stührk - erhielt Heiploeg mit 27,08 Mio. Euro die weitaus höchste Sanktion zugemessen. Die Heiploeg-Gruppe wolle außerdem Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen prüfen. Während des laufenden Berufungsverfahren werde es keine weiteren Informationen geben. Antoine Colombani, Sprecherin der EU-Kommission, wies darauf hin, dass die Berufung zwar zulässig sei, jedoch keine aufschiebende Wirkung für die zu leistenden Zahlungen habe, die innerhalb von drei Monaten fällig sind.

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