27.04.2016

Schweiz: Fisch aus Schwarzfischerei ab März 2017 verboten

In die Schweiz dürfen künftig nur noch Fischereierzeugnisse eingeführt werden, deren rechtmäßige Herkunft gewährleistet ist. "Der Bundesrat setzt das Inkrafttreten einer neuen Verordnung, die zu einer nachhaltigen Nutzung der weltweiten Fischbestände beitragen soll, am 1. März 2017 in Kraft", teilt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) mit. Fisch und Seafood dürfen ab dann nur noch gewerbsmäßig eingeführt werden, wenn ihre rechtmäßige Herkunft mit den erforderlichen Begleitdokumenten belegt wird. Sendungen aus Staaten mit einer effektiven behördlichen Überwachung der Fischerei können weiterhin kontroll- und gebührenfrei in die Schweiz eingeführt werden. Zu diesem Kreis gehören die EU-Mitgliedsstaaten der EU und der EFTA sowie unter anderem die USA, Kanada und Australien. Rund 85 bis 90 Prozent der eingeführten Fischereierzeugnisse stammen aus diesen Ländern. Mit der Verordnung wird die vom Schweizer Parlament angenommene Motion "Keine Erzeugnisse aus illegaler Fischerei auf dem Schweizer Absatzmarkt" erfüllt. In der EU ist die Einfuhr von Erzeugnissen aus IUU-Fischerei bereits seit 2010 verboten. Die Schweiz führt rund 94 Prozent des im Lande konsumierten Fischs aus dem Ausland ein, insgesamt derzeit 57.000 t (2013). Der Pro-Kopf-Konsum von Fisch (ohne Meeresfrüchte) liegt bei etwa 7,5 kg/Person und Jahr.

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