10.09.2010

Halal: Nestlé produziert für deutsche Muslime

Der Schweizer Nahrungsmittelkonzern Nestlé will in den Markt für Halal-Lebensmittel in Deutschland vorstoßen, schreibt das Hamburger Abendblatt. Denn die Mehrzahl der rund 3,5 Millionen Muslime in Deutschland achte darauf, dass ihre Nahrungsmittel den Anforderungen des Islam entsprechen. Sie werden unterschieden in „halal“ (türkisch helal), was so viel wie geeignet oder zulässig heißt, und „haram“, „das Unzulässige oder Verbotene“. Die bekanntesten Ernährungsverbote für Muslime beziehen sich auf Alkohol und Schweinefleisch, aber es gibt noch zahlreiche andere Vorschriften. Von den 456 Nestlé-Werken weltweit sind schon 85 halal-zertifiziert, vor allem im Mittleren Osten, Indonesien, Malaysia und der Türkei. 2009 machte der Konzern nach eigenen Angaben mit Halal-Produkten rund 4,1 Mrd. Euro Umsatz. Jetzt will Nestlé in tausende ethnische Geschäfte und Supermärkte vordringen, in denen sich die türkische Bevölkerung in Deutschland versorgt.

Bei Fischen ist die Klassifizierung relativ einfach. Gemäß den islamischen Speisevorschriften bedürfen sie – im Gegensatz zu Fleisch – keiner Halal-Schlachtung durch einen Muslim, um selbst halal zu sein, schreiben die Brüder Özoguz. Sie bieten mit ihrem Bremer Unternehmen m-haditec Halal-Zertifikate für Produkte an. Bezüglich der Tötung werde verlangt, dass der Fisch außerhalb des Wassers, das heißt an Land bzw. im Boot getötet wird. Außerdem muss der Fisch Schuppen tragen. M-haditec listet mehr als 100 Schuppenfische, die im deutschsprachigen Markt eine Bedeutung haben und die für alle Muslime islamischer Rechtsschulen erlaubt seien. Die Zahl jener Fische, die „nach den Maßstäben dschafaritischer Rechtsschulen“ verboten sind, ist überschaubar. Hierzulande relevant sind Aal, Austern, Hai, Hausen, Hummer, Katfisch, Krebse (aber nicht Garnelen), Muscheln, Pangasius, Seeteufel, Tintenfisch und Wels. Unter den in Deutschland bedeutendsten See- und Süßwasserfischen gelten also nur der Pangasius (Marktanteil 6,5 Prozent) und der Seeteufel (0,6 Prozent) als „verboten“. Insbesondere bei Mischprodukten sei sicherzustellen, dass keine Bestandteile nicht erlaubter Fische Verwendung gefunden haben. Fischgerichte, die andere Lebensmittel als Zutaten enthalten, sind konsequenterweise nur dann halal, wenn auch letztere als „zulässig“ gelten können.

Im Rahmen des diesen Sonntag beginnenden Messeduos der Intercool in Düsseldorf wird die 1. Europäische Halal Konferenz stattfinden. Zu der Veranstaltung am Dienstag, den 14. September im CCD Süd der Messe Düsseldorf haben bereits 120 Unternehmen der Foodbranche aus ganz Europa ihre Teilnahme avisiert.
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