01.08.2014

Karstadt: Keine Entlassung wegen Krabbenbrötchen

Der Warenhauskonzern Karstadt hat gestern in einem Berufsverfahren vor dem Hamburger Landesarbeitsgericht einen Prozess verloren, meldet das Hamburger Abendblatt. Das Gericht entschied, dass die Entlassung einer Verkäuferin, die ein Krabbenbrötchen aus dem eigenen Sortiment aß, aber nicht bezahlte, unwirksam sei. Songül Uludogan, die im bis zum Sommer 2013 als Thekenkraft in der Feinkostabteilung von Karstadt an der Mönckebergstraße arbeitete, war damals von ihrem Vorgesetzten dabei erwischt worden, wie sie in ein halbes, mit Nordseekrabbensalat belegtes Brötchen biss. Die etwa 50 bis 100 Gramm Salat hatte die Angestellte aus der Fischtheke entnommen, jedoch nicht bezahlt. Karstadt Feinkost sprach wenige Tage später eine zunächst fristlose, dann fristgemäße Kündigung aus. Beide Kündigungen kassierte das Gericht als nicht rechtmäßig. "Meine Mandantin hat einen Fehler gemacht, aber eine Abmahnung hätte hier völlig ausgereicht", sagte ihr Verteidiger Heiko Hecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die vierfache Mutter hatte seit 1999 für Karstadt gearbeitet. Der Vorsitzende Richter schlug zunächst einen Vergleich vor, den Karstadt jedoch ablehnte. Der Arbeitgeber sollte der Verkäuferin 11.000 Euro Abfindung zahlen, ihr Anwalt forderte hingegen 15.000 Euro.

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