06.03.2018

Frankfurt: Höhere Geldstrafe für Fischdiebe

Zwei Männer aus Frankfurt sind vom Frankfurter Landgericht wegen versuchten Fischdiebstahls aus einem Teich bei Eppstein (Main-Taunus-Kreis) zu Geldstrafen von 1.800,- und 3.000,- Euro verurteilt worden, meldet die Frankfurter Neue Presse. Die Strafkammer hatte es als erwiesen angesehen, dass die Männer in der Nacht zum 5. Mai 2017 gemeinsam mit zwei Unbekannten in eine Teichanlage zwischen Eppstein und Vockenhausen eingedrungen waren, um mittels eines Stellnetzes Fische zu stehlen. Sechs Tiere waren dabei verendet, am Zaun war ein Schaden in Höhe von 2.600,- Euro entstanden. Da Kameras, die das Gelände sicherten, in der Nacht Alarm ausgelöst hatten, konnten die Diebe mit Hilfe des Teichbesitzers und seiner Lebensgefährtin noch in der Nacht von der Polizei festgenommen werden. Bei einer ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht Königstein hatte die Richterin die Männer freigesprochen mit dem Argument, dass ihnen keine Mittäterschaft, sondern nur Beihilfe nachzuweisen sei. Doch die Staatsanwaltschaft ging in Berufung, das Landgericht hob das Urteil auf. Der Teichbesitzer begrüßte das Urteil. Immer wieder würden private Teiche geleert und Einfriedungen zerstört, doch meist könne den Tätern nichts nachgewiesen werden.

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