31.08.2018

Änderungen beim MSC: Arbeitsbedingungen und Einwände

Der Marine Stewardship Council (MSC) hat mehrere Änderungen für seinen Fischerei-Zertifizierungs-Prozess angekündigt, die im kommenden Jahr in Kraft treten sollen. Das aktualisierte Verfahren soll ab dem 28. Februar 2019 bei allen neuen Bewertungen, Neubewertungen und Überwachungsaudits gelten. Ab dem 31. August 2019 müssen sämtliche Fischereien im Programm neue Vorschriften zu Arbeitsbedingungen einhalten.

Der MSC verurteilt explizit den Einsatz von Zwangs- oder Kinderarbeit und betont die Wichtigkeit sozialer Fragen, auch wenn es um Nachhaltigkeit geht. Alle Fischereien im MSC-Programm müssen dem Zertifizierer Bescheinigungen über Zwangsarbeit und Kinderarbeit vorlegen, in denen Maßnahmen zur Eindämmung dieser Missstände aufgeführt sind. Eine weitere prozessuale Änderung optimiert die Beteiligung interessierter Akteure. Im gegenwärtigen Verfahren haben 'stakeholders' erst spät die Möglichkeit, die Punktzahl der Fischerei zu beeinflussen, nämlich wenn der vorläufige Bewertungsbericht veröffentlicht wird. In Zukunft sollen die Interessengruppen schon mit der Ankündigung der Aufnahme einer Fischerei in den öffentlichen MSC-Bewertungsprozess die Möglichkeit erhalten, Informationen beizusteuern, und zwar für die Dauer von 60 Tagen.

Die dritte Optimierung betrifft die Bewertung sich überschneidender Fischereien. Kommt es hier bei der Harmonisierung der Ergebnisse zu Unstimmigkeiten zwischen den Bewertungsteams etwa bei der Punktevergabe für einzelne Leistungsindikatoren, kann dies zu Verzögerungen führen. In Zukunft sollen bei Uneinigkeit der Teams alle Fischereien den jeweils niedrigsten der diskutierten Punktestände erhalten. Der Beschleunigung des MSC-Verfahrens dient auch die Etablierung einer Konsultationsphase in einer frühen Phase eines Einspruchsverfahrens. Denn da etwa 40% der Einsprüche bereits vor Beginn einer formellen Anhörung geklärt werden, verspricht sich der MSC von einer früheren Konsultationsphase eine Lösung, ohne dass Gutachter langwierige schriftliche Stellungnahmen formulieren müssen.

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