10.04.2024

Neue Fischereiverbote: Landesfischereiverband will Akteneinsicht

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Aufgrund der geplanten Fischereiverbote in der Ostsee hat der Vorstand des Landesfischereiverbandes Schleswig-Holstein beschlossen eine Anwaltskanzlei zu beauftragen, Akteneinsicht nach dem Umwelt-Informationsgesetz (UIG) zu beantragen, teilt der Verband heute mit. Denn: "Die von der Landesregierung veröffentlichten Karten über neue Schutzgebiete würden weitere schleswig-holsteinische Traditionsbetriebe vernichten", prognostiziert der Landesfischereiverband. Die traditionsreiche Fischereigenossenschaft Heiligenhafen habe bereits ihre Abwicklung in Aussicht gestellt, falls die zusätzlichen Fischereiverbote kommen sollten. Die Fischer betrachten die Gebietsauswahl als willkürlich. "Es gab bislang keine plausible Darstellung von biologischem Inventar, Schäden durch Fischerei, eintretenden Verbesserungen durch Gebietsschließungen, Folgeschätzungen usw.", kritisiert der Verbandsvorsitzende Lorenz Marckwardt. Nicht akzeptabel sei auch, dass die Landesregierung 12,5 % des Küstenmeeres unter "strengen" Schutz stellen wolle, während die EU-Biodiversitätsstrategie lediglich 10 % vorsehe. Da die Landesregierung "die Bemühungen, vernünftige Kompromisse zu finden", beende, so Marckwardt, müsse die Fischerei dieses Vorgehen als Kampfansage auffassen.
Neue Fischereiverbote: Landesfischereiverband will Akteneinsicht
Foto/Grafik: Björn Marnau/FischMagazin
Die traditionsreiche Fischereigenossenschaft Heiligenhafen soll bereits ihre Abwicklung in Aussicht gestellt haben, falls die zusätzlichen Fischereiverbote kommen sollten. Foto: Archiv, 2013.
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