29.04.2024

Nordsee: BMEL legt Aalschonzeit fest

Zum Schutz des Europäischen Aals (Anguilla anguilla) hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Schonzeit für 2024/2025 für die Berufsfischerei an der Nordsee vom 1. September 2024 bis 28. Februar 2025 festgelegt. Die Entscheidung erfolgte in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie nach Anhörung der Küstenländer, teilt das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt in Mecklenburg-Vorpommern mit. An der Ostsee gilt hingegen eine EU-einheitliche Schonfrist vom 15. September 2024 bis zum 15. März 2025. Letztere leitet sich direkt aus der EU-Verordnung ab, nachdem sich die Anrainer auf keine einheitliche andere Schonzeit hatten einigen können. Neben dem ganzjährigen Aalfangverbot für die Freizeitfischerei gilt in den jeweils festgelegten Schonzeiten auch ein striktes Aalfangverbot für die Berufsfischerei. MV-Agrarstaatssekretärin Elisabeth Aßmann (SPD) äußerte ihr Bedauern darüber, dass "es den Bundesministerien leider an dem politischen Willen gefehlt hat, eine einheitliche Schonzeit an Ost- und Nordsee auszuweisen."
Nordsee: BMEL legt Aalschonzeit fest
Foto/Grafik: Lorenz Seebauer/Wikicommons
Zum Schutz des Europäischen Aals hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Schonzeit für 2024/2025 für die Berufsfischerei an der Nordsee vom 1. September 2024 bis 28. Februar 2025 festgelegt.
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