Das Schnellwarnsystem der Europäischen Kommission (RASFF) ist ein Netz, über das Informationen verteilt werden über unmittelbare oder mittelbare Risiken für die menschliche Gesundheit, die von Lebensmitteln oder Futtermitteln ausgehen. Schnellwarnungen werden versendet, wenn sich das risikobehaftete Lebens- oder Futtermittel bereits am Markt befindet und deshalb sofortiger Handlungsbedarf besteht. Informationsmeldungen betreffen ein Lebens- oder Futtermittel, bei dem eine Gefahr festgestellt wurde, bei dem die anderen Mitglieder des Netzwerks aber nicht sofort reagieren müssen, da das Produkt ihre Märkte nicht erreicht hat.

Schnellwarnungen

Datum Melder Produkt Grund Herkunft Menge
01.12.Deutschland getrocknete Algenhoher JodgehaltRepublik Korea, via die Niederlande-
01.12.Belgien gefrorene, gekochte GarnelenListeria monocytogenesIndien, via Frankreich-
28.11.Frankreich gesalzene Sardellenfilets in Olivenöl in DosenHistaminSpanien-
23.11.Spanien gefrorener Blauhai (Prionace glauca)QuecksilberSpanien-
23.11.Spanien gefrorene, gekochte KrabbenSalmonella spp.Irland-
21.11.Niederlande lebende Pfahlmuscheln (Mytilus edulis)Salmonella spp.Irland, gereinigt in den Niederlanden-
15.11.Schweden Austernlebensmittelbedingter Krankheitsausbruch vermutlich verursacht durch Norovirus in dem genannten ProduktFrankreich-
13.11.Spanien gefrorener Makrelenhai (Isurus oxyrinchus)QuecksilberSpanien-
10.11.Norwegen lebende AusternNorovirusFrankreich-
08.11.Deutschland StockfischFremdkörper (Metallfragmente)Norwegen, via die Niederlande-
31.10.Deutschland getrocknete Algenhoher Gehalt an IodItalien, online zum Verkauf angeboten-
19.10.Frankreich lebende Muscheln
DSP-ToxineGastrointestinale Form der Muschelvergiftung
Frankreich-
18.10.Belgien gekühlter RäucherlachsListeria monocytogenesBelgien-
17.10.Niederlande lebende Austernzu hoher Gehalt an Escherichia coliFrankreich-
09.10.Niederlande lebende Muschelnzu hohe Anzahl an Escherichia coliItalien-

Informationsmeldungen

Datum Melder Produkt Grund Herkunft Menge
01.12.Italien gekühlter Roter Thunfisch (Thunnus thynnus)QuecksilberSpanien-
01.12.Italien gefrorener Schwertfisch QuecksilberIndonesien-
28.11.Frankreich lebende Tiefseekrebse (Nephrops norvegicus)ungeeignete organoleptische EigenschaftenGroßbritannien-
28.11.Italien aufgetaute, in Scheiben geschnittene, marinierte Gelbflossen-Thunfilets (Thunnus albacares)QuecksilberSpanien-
28.11.Frankreich gefrorene GarnelenVibrio cholerae, Vibrio paramaemolyticus und Vibrio vulnificusBolivarische Republik Venezuela-
23.11.Italien gekühlter Schwertfisch (Xiphias gladius)QuecksilberSpanien-
15.11.Frankreich gefrorene rohe GarnelenschwänzeVibrio vulnificusHonduras-
09.11.Deutschland gekühlte, gekochte und ungeschälte KrabbenListeria monocytogenesDeutschland-
06.11.Lettland gefrorene Kabeljaufiletszu hoher Gehalt an flüchtigem basischem GesamtstickstoffChina, via die Niederlande-
31.10.Italien aufgetauter Thunfisch (Thunnus albacares)QuecksilberSpanien-
31.10.Italien lebende MuschelnEscherichia coliPortugal-
30.10.Belgien gefrorene Black Tiger-Garnelen (Penaeus monodon)verbotene Substanz TernidazoleIndien-
26.10.Niederlande gekühlte, vakuumverpackte marinierte Schwertfisch-Rückenstücke (Xiphias gladius)QuecksilberSpanien-
26.10.Italien gekühlter FischQuecksilberTunesien-
18.10.Spanien lebende Strahlige Venusmuscheln (Chamelea gallina)zu hohe Anzahl an Escherichia coliItalien-

Grenzzurückweisungen

Datum Melder Produkt Grund Herkunft Menge
06.12.Belgien gefrorenes Rotlachsfilet (Oncorhynchus nerka)Parasitenbefall mit AnisakisUSA-
06.12.Belgien gefrorener Königslachs (Oncorhynchus tshawytscha) und gefrorenes Rotlachsfilet (Oncorhynchus nerka)Parasitenbefall mit AnisakisUSA-
07.11.Niederlande gefrorener Tilapia (Oreochromis spp.)nicht zugelassene Substanz LeukomalachitgrünVietnam-
03.11.Spanien gefrorene Nordseegarnelen (Crangon crangon)unzureichende Temperaturkontrolle (Unterbrechung der Kühlkette)Marokko-
31.10.Spanien gefrorener Lachs
unzureichende Temperaturkontrolleeine der häufigsten Ursachen für Lebensmittelvergiftungen oder Lebensmittelverderb. Bei tiefgefrorenen Lebensmitteln muss die Temperatur bis zur Abgabe an den Verbraucher an allen Punkten des Erzeugnisses ständig bei minus 18 Grad C oder tiefer gehalten werden. Von dieser Temperatur sind folgende Abweichungen nach oben zulässig: beim Versand kurzfristige Schwankungen von höchstens 3 Grad C und beim örtlichen Vertrieb und in den Tiefkühlgeräten des Einzelhandels im Rahmen redlicher Aufbewahrungs- und Vertriebsverfahren Abweichungen von höchstens 3 Grad C (§ 2 Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel TLMV). Frischfisch muss eingebettet in Eis oder mit einer Temperatur von max. +2 Grad C angeliefert werden.
USA-
25.10.Niederlande gefrorene GarnelenRückstandswerte über dem MRL für DoxycyclinVietnam-
23.10.Portugal Gelbflossen-Thun (Thunnus albacares)QuecksilberSenegal-
18.10.Spanien gefrorene Garnelennicht zugelassenes UnternehmenMarokko-
17.10.Ungarn gefrorene Fisch- und Fischereierzeugnisse
unzureichende Temperaturkontrolle eine der häufigsten Ursachen für Lebensmittelvergiftungen oder Lebensmittelverderb. Bei tiefgefrorenen Lebensmitteln muss die Temperatur bis zur Abgabe an den Verbraucher an allen Punkten des Erzeugnisses ständig bei minus 18 Grad C oder tiefer gehalten werden. Von dieser Temperatur sind folgende Abweichungen nach oben zulässig: beim Versand kurzfristige Schwankungen von höchstens 3 Grad C und beim örtlichen Vertrieb und in den Tiefkühlgeräten des Einzelhandels im Rahmen redlicher Aufbewahrungs- und Vertriebsverfahren Abweichungen von höchstens 3 Grad C (§ 2 Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel TLMV). Frischfisch muss eingebettet in Eis oder mit einer Temperatur von max. +2 Grad C angeliefert werden.
Ukraine-
13.10.Spanien gefrorener Gelbflossen-Thun (Thunnus albacares)
unzureichende Temperaturkontrolle eine der häufigsten Ursachen für Lebensmittelvergiftungen oder Lebensmittelverderb. Bei tiefgefrorenen Lebensmitteln muss die Temperatur bis zur Abgabe an den Verbraucher an allen Punkten des Erzeugnisses ständig bei minus 18 Grad C oder tiefer gehalten werden. Von dieser Temperatur sind folgende Abweichungen nach oben zulässig: beim Versand kurzfristige Schwankungen von höchstens 3 Grad C und beim örtlichen Vertrieb und in den Tiefkühlgeräten des Einzelhandels im Rahmen redlicher Aufbewahrungs- und Vertriebsverfahren Abweichungen von höchstens 3 Grad C (§ 2 Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel TLMV). Frischfisch muss eingebettet in Eis oder mit einer Temperatur von max. +2 Grad C angeliefert werden.
Kolumbien-
03.10.Spanien gefrorene Weiße Tigergarnelen (Litopenaeus vannamei)Vibrio choleraeEcuador-
02.10.Spanien gefrorener Gelbflossenthunfisch (Thunnus albacares)
unzureichende Temperaturkontrolleeine der häufigsten Ursachen für Lebensmittelvergiftungen oder Lebensmittelverderb. Bei tiefgefrorenen Lebensmitteln muss die Temperatur bis zur Abgabe an den Verbraucher an allen Punkten des Erzeugnisses ständig bei minus 18 Grad C oder tiefer gehalten werden. Von dieser Temperatur sind folgende Abweichungen nach oben zulässig: beim Versand kurzfristige Schwankungen von höchstens 3 Grad C und beim örtlichen Vertrieb und in den Tiefkühlgeräten des Einzelhandels im Rahmen redlicher Aufbewahrungs- und Vertriebsverfahren Abweichungen von höchstens 3 Grad C (§ 2 Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel TLMV). Frischfisch muss eingebettet in Eis oder mit einer Temperatur von max. +2 Grad C angeliefert werden.
Kolumbien-
02.10.Italien gefrorene, vorgekochte ThunfischfiletsHistaminAlbanien-
02.10.Spanien gefrorener Kaisergranat (Nephrops norvegicus)nicht zugelassener Betrieb Marokko-
02.10.Spanien gefrorener Fisch
unzureichende Temperaturkontrolleeine der häufigsten Ursachen für Lebensmittelvergiftungen oder Lebensmittelverderb. Bei tiefgefrorenen Lebensmitteln muss die Temperatur bis zur Abgabe an den Verbraucher an allen Punkten des Erzeugnisses ständig bei minus 18 Grad C oder tiefer gehalten werden. Von dieser Temperatur sind folgende Abweichungen nach oben zulässig: beim Versand kurzfristige Schwankungen von höchstens 3 Grad C und beim örtlichen Vertrieb und in den Tiefkühlgeräten des Einzelhandels im Rahmen redlicher Aufbewahrungs- und Vertriebsverfahren Abweichungen von höchstens 3 Grad C (§ 2 Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel TLMV). Frischfisch muss eingebettet in Eis oder mit einer Temperatur von max. +2 Grad C angeliefert werden.
Mauretanien-