14.12.2022

EU-Fangquoten 2023: 60 Prozent mehr Kabeljau, Streit um Aalfangverbot

Die EU-Fischereiministerinnen und -minister haben sich gestern in Brüssel auf die zulässigen Gesamtfangmengen für 2023 in Nordsee, Nordostatlantik und weiteren Gewässern geeinigt, teilt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Die deutschen Fangquoten wichtiger Konsumfischarten in der Nordsee konnten auf Grundlage von wissenschaftlichen Empfehlungen erheblich angehoben werden: Kabeljau um 60 %, Schellfisch um 25 % und Seelachs um 17 %. Eine Reduzierung muss die deutsche Fischerei hinnehmen bei Hering (- 9 %), Makrele (- 5 %) und Scholle (- 2 %).

Strittig ist der Umgang mit dem Europäischen Aal, der sich in einem äußerst kritischen Zustand befindet. Der ICES hatte die wissenschaftliche Empfehlung gegeben, die Aal-Fischerei zu beenden. "Dies würde nicht nur viele Fischereibetriebe die Existenz kosten, es würde auch die bestehende EU-Aalverordnung faktisch außer Kraft setzen", warnte der Deutsche Fischerei-Verband (DFV) vor zwei Tagen. Entsprechend hat die EU-Kommission beim Aal eine Schonzeit von sechs Monaten vorgeschlagen. Denn, so das BMEL: "Eine Schließung der Aalfischerei bereits im Januar 2023 wird […] aufgrund der Kurzfristigkeit, auch aus EU-rechtlichen Gründen, nicht möglich sein." Dabei wurde eine feste, EU-weite Schonzeit von drei Monaten festgelegt – für die Ostsee von Oktober bis Dezember, für die Nordsee von September bis November. Die übrigen drei Monate sind durch die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der Aalwanderung festzulegen.

Dank der getroffenen Regelungen werden die Aalbesatzmaßnahmen zur Wiederansiedlung weiterhin möglich sein. Auch die Fischereibetriebe können in gewissem Umfang der Aalfischerei weiter nachgehen. Die Freizeitfischerei auf Aal hingegen wird im maritimen Bereich komplett verboten.
EU-Fangquoten 2023: 60 Prozent mehr Kabeljau, Streit um Aalfangverbot
Foto/Grafik: BMEL
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