20.12.2011

Schleswig-Holstein: Gericht verbietet Saatmuschel-Import

Schleswig-Holsteins Muschelfischer dürfen zukünftig keine Saatmuscheln für ihre Miesmuschelbänke im nordfriesischen Wattenmeer importieren. Mit dieser Entscheidung reagierte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig auf eine Klage des Naturschutzverbandes Schutzstation Wattenmeer, meldet die Umweltorganisation WWF. Hintergrund des OVG-Urteils ist der vor einigen Jahren begonnene Import von Besatzmuscheln insbesondere aus Großbritannien und Irland, um den fehlenden Miesmuschelnachwuchs vor der schleswig-holsteinischen Westküste auszugleichen. Umweltschützer befürchten, dass durch den Import auch fremde Arten, die an ihnen haften oder als Parasiten in ihnen leben, eingeführt werden. „Auch die eingeführten Miesmuscheln selber sind nicht identisch mit den wilden Miesmuscheln im Wattenmeer, sondern an andere Standorte angepasst“, schreibt der WWF. Die Importgenehmigung sei lediglich nach Fischereireicht erfolgt, ohne zu berücksichtigen, dass das Nationalparkgesetz das Aussetzen standortfremder Tiere verbiete. Peter Ewaldsen, Vorsitzender der schleswig-holsteinischen Erzeugergemeinschaft der Muschelfischer, befürchtet, dass bei Verzicht auf die Importsaat die Ernten schon in zwei Jahren ausfallen könnten. „Ohne Saat kann keine Ernte gemacht werden“, zitiert der NDR den Muschelfischer. Das Kieler Umweltministerium will das Urteil erst kommentieren, wenn die noch ausstehende Urteilsbegründung vorliege. (bm)
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