20.07.2021

Deutsche Edelfisch: Finanzaufsicht stellt erneuten Verstoß fest

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat erneut den Verdacht geäußert, dass die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG in Deutschland Wertpapiere in Form von Schuldverschreibungen öffentlich anbietet, ohne den gesetzlich erforderlichen Prospekt bzw. ohne das erforderliche Wertpapier-Informationsblatt (WIB) zu veröffentlichen. Während die heutige BaFin-Mitteilung sich auf Wertpapiere mit den Bezeichnungen "Anleihe 2020/2023" und "Anleihe 2020/2028" bezieht, hatte die BaFin am 30. November vergangenen Jahres bereits das öffentliche Angebot der "Anleihe 2020/22" wegen Verstoßes gegen § 4 Abs. 1 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) untersagt. Die BaFin weist ausdrücklich darauf hin, dass selbst vorliegende Prospekte weder auf inhaltliche Richtigkeit geprüft werden noch eine Kontrolle der Seriosität des Produktes oder der Emittentin erfolge. Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Veröffentlichung eines Wertpapier-Informationsblattes kann gemäß § 24 Abs. 6 WpPG mit einer Geldbuße von bis zu 5 Mio. Euro bzw. 3 Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet werden. Die Deutsche Edelfisch wirbt mit "attraktiven Renditechancen für Anleger und Investoren" in die Zander-Indoor-Aquakultur.

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