30.11.2023

Köln: Flammlachs-Bude warnt vor Gräten

Die Familie von Ludwig Traber warnt an ihrem Verkaufsstand auf einem Kölner Weihnachtsmarkt davor, dass ihr Flammlachs Gräten enthalten könne. Ein Artikel der Bild-Zeitung suggeriert, dass die in Selfkant (Nordrhein-Westfalen) ansässige Schausteller-Familie zu entsprechender Warnung verpflichtet sei. Auch die Trabers selber schreiben auf neu angebrachten Holztafeln am Stand: "Das Gesetz hat wieder zugeschlagen. Wir müssen darauf hinweisen, daß Fisch Gräten enthalten kann!!!" Der Händler verkauft an seinem Stand erfolgreich Flammlachs im Brötchen (9,- Euro) und in der Schale (14,- Euro). Allerdings beschwerten sich immer wieder Kunden über Gräten in dem To-go-Produkt. "Wir haben uns die Beschwerden von Kunden ein Jahr lang angehört, dann hat es uns gereicht", berichtet Lachs-Verkäuferin Lucille.

Manche Kunden hielten den Warnhinweis für einen Scherz, andere fragten, ob sie für dumm verkauft werden sollen. Eine Sprecherin der Stadt Köln teilte mit: "Lebensmittelrechtlich gibt es keine Verpflichtung, darauf hinzuweisen." Vor elf Jahren hatte ein ähnlicher Fall in Hamburg für Schlagzeilen gesorgt. Torsten Oesmann, damals Geschäftsführer des betroffenen Fischgroßhändlers Hagenah, hatte 2012 eine Gräten-Warnung an seinen Kassen aufgestellt, weil ein Richter und ein Veterinär dem Fischhändler "dringend dazu geraten" hätten. Doch ebenso wie die Kölner Veterinäre soll auch das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) entsprechende Warnhinweise für nicht vorgeschrieben halten, schreibt die NWZ Online.
Köln: Flammlachs-Bude warnt vor Gräten
Foto/Grafik: Bild
Die Familie von Ludwig Traber warnt an ihrem Verkaufsstand auf einem Kölner Weihnachtsmarkt davor, dass ihr Flammlachs Gräten enthalten könne. Gesetzlich verpflichtet ist sie hierzu vermutlich jedoch nicht.
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