21.01.2011

LG Hamburg: Alte Testurteile sagen nichts über aktuelle Qualität von Lebensmitteln aus

Das Landgericht Hamburg (Urteil vom 8.12.2010, Az 407 O 112/10) hat über die Zulässigkeit von Testergebnissen bei Werbemaßnahmen entschieden. Ein Wildlachsfilet der Marke „Fjord Krone“, das im Juni 2010 eingekauft wurde, war mit dem Testurteil der Stiftung Warentest beworben worden. Die Stiftung Warentest hatte das Testurteil aber schon im Januar 2005 an tiefgefrorenes Wildlachsfilet aus dem Fangzeitraum 2004 vergeben. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wertete dies als unzulässig und das LG Hamburg gab der Klage statt, weil die vertriebene Ware nicht aus dem Fangzeitraum stammte, sondern erst in den nachfolgenden Jahren gefangen wurde. Bei Lebensmitteln sei eine gleich bleibende Produktqualität über unterschiedliche Fangzeiträume nicht gewährleistet. Testurteile dürfen somit nicht nach Belieben in der Werbung eingesetzt werden, alte Testurteile sagten nichts über die Qualität von Lebensmitteln aktueller Fangzeiträume aus.
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