01.02.2019

Argentinien: EU hebt Zölle für unverarbeiteten Seehecht und Shrimps auf

Die Europäische Union hat zum 1. Januar 2019 die Einfuhrzölle auf unverarbeitete Seehecht- und Garnelen-Produkte aus Argentinien aufgehoben, schreibt IntraFish. Die neuen Autonomen Zollkontingente (ATQ) gelten für Argentinischen Seehecht (Merluccius hubbsi) und für Argentinische Rotgarnele (Pleoticus muelleri): die Produkte sind zollfrei, sofern sie als Bulk-Ware in die EU kommen und nicht verarbeitet sind. Die Zollfreiheit gilt für ein Kontingent von 25.000 t Seehecht, angelandet in Argentinien, und für 4.000 t Rotgarnelen, die frisch, gefroren oder gekühlt sein dürfen, sofern sie für die Weiterverarbeitung importiert werden. Insgesamt profitieren 26 Fischereiprodukte von der neuen Regelung, darunter Anschovis, Hering, Thunfisch-Loins, Krebse und Kabeljau, für die allesamt die Zollfreiheit gilt, während auf Schellfisch-Produkte weiterhin ein Zollsatz von 2,6 Prozent und auf Hummer ein Zoll von 6 Prozent erhoben wird. Die Vorschrift gilt für eine Dauer von zwei Jahren bis Ende Dezember 2020.

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