15.03.2008

Zu wenig Fisch: EU und Mauretanien regeln Fischereiabkommen neu

Die Europäische Kommission und Mauretanien sind übereingekommen, das im Juli 2006 paraphierte Fischereiabkommen im Hinblick auf finanzielle Kompensation und Fischereilizenzen zu überarbeiten, schreibt Fish Information & Services (FIS). Hintergrund der Entscheidung: mehrere EU-Staaten hatten berichtet, dass einige Fangquoten, die europäischen Schiffen in den Gewässern des nordwestafrikanischen Landes zugewiesen sind, aufgrund schwacher Fischbestände nicht ausgefischt werden konnten. Das Abkommen ist zunächst bis zum 31. Juli 2008 terminiert, kann jedoch bis 2012 verlängert werden. Die EU wird Mauretanien weiterhin die vereinbarten 86 Mio. € an jährlichen Kompensationszahlungen leisten, wolle jedoch die von den Reedern zu zahlenden Lizenzgebühren von der tatsächlichen Nutzung der Fangberechtigungen abhängig machen. Das Abkommen erlaubt 200 europäischen Fangschiffen für Thun, Krebstiere (vor allem Garnelen), Seehecht, Kopffüßern und kleinen Schwarmfischarten den Zugang zu mauretanischen Gewässern. Auch ein deutscher Frosttrawler darf unter dem Abkommen 15.000 t Schwarmfisch fangen.
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