20.07.2023

Bayern: Entnahme des Fischotters wird erleichtert

Die Schäden, die der Fischotter in den Teichen vor allem in Nord- und Ostbayern anrichtet, haben in den vergangenen Jahren ein für die Teichwirtschaft existenzbedrohendes Ausmaß angenommen. Jetzt hat Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, dass ab 1. August 2023 in allen Landkreisen Niederbayerns und nahezu allen der Oberpfalz (außer Neumarkt) der Fischotter ohne aufwendige einzelne Ausnahmegenehmigung entnommen werden kann. "Wir mussten dort handeln, wo die Teichwirtschaft mittlerweile bedrohter ist als der Fischotter", begründete Kaniber die vom Bayerischen Kabinett beschlossenen Schritte. So werde die Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung geändert und das Landwirtschaftsministerium mit der Gebietsfestsetzung und Änderungen im Jagdrecht beauftragt. Zum 1. August wird die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) eine Höchstzahl von Fischottern festlegen, die in den festgesetzten Gebieten entnommen werden dürfen. Die Schäden, die der Fischotter in der Teichwirtschaft verursacht, haben sich seit 2016 fast verzehnfacht. Die Konsequenz: Alleine in den vergangenen zwei Jahren haben 600 von 10.000 Betrieben aufgegeben – das sind 6 Prozent.
Bayern: Entnahme des Fischotters wird erleichtert
Foto/Grafik: Landesfischereiverband e. V.
Die Schäden, die der Fischotter in der Teichwirtschaft verursacht, haben sich seit 2016 fast verzehnfacht. Foto: eine Bachforelle mit Otterbiss.
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