21.03.2024

Fischerei erhält bis zu drei Millionen Euro Betriebsbeihilfen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt auch in diesem Jahr Fischer mit Beihilfen für gestiegene Betriebskosten, teilt das BMEL mit. Der maximale Zuwendungsbeitrag pro Fischereifahrzeug liegt bei 37.500 Euro und bei 335.000 Euro pro Unternehmen. Dafür stehen drei Millionen Euro zur Verfügung aus Mitteln, die dem BMEL 2024 auf Grundlage des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) zugehen werden. Vorgesehen sei, dass die Richtlinie für die "Kleinbeihilfe Fischerei 2024" bis Mitte April im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Anschließend haben Fischereiunternehmen bis zum 31. Mai Gelegenheit, einen Antrag auf Unterstützung zu stellen. Aufgrund der Befristung des Krisenrahmens der Kommission bis zum 30. Juni 2024 stehen die Beihilfen aber nur im ersten Halbjahr 2024 zur Verfügung. Insgesamt stehen dem BMEL 2024 auf Grundlage des WindSeeG dieses Jahr voraussichtlich 134 Millionen Euro zur Verfügung, um die Fischerei an Nord- und Ostsee zukunftssicher auszurichten. Für Maßnahmen mit diesem Ziel hat das BMEL die Zukunftskommission Fischerei einberufen, die am Dienstag dieser Woche ihre Arbeit aufgenommen hat.
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