26.06.2025

Schulessen: VGH weist Klage auf Fleisch und Fisch ab

Eine Schülerin in Baden-Württemberg hat laut letztinstanzlichem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg keinen Anspruch auf ein tägliches Fleisch- oder Fischangebot, meldet der Sender ntv. Damit wies der VGH die entsprechende Klage einer Schülerin und ihrer Eltern heute ab. Die betroffene Ganztagsschule im Raum Konstanz bietet an vier Wochentagen Essen an, an dreien davon vegetarische oder vegane Gerichte. Nur an einem Tag gibt es Fleisch oder Fisch. Mit einem Eilantrag am Verwaltungsgericht Freiburg wollten die Eltern erreichen, dass ihrer Tochter an sämtlichen Tagen Fleisch oder Fisch angeboten wird. Sie begründeten ihre Klage mit einer drohenden Mangelernährung und einer Nahrungsmittelunverträglichkeit. Der VGH als nächste und letzte Instanz wies die Beschwerden als unzulässig zurück, begründete die Zurückweisung jedoch nicht mit inhaltlichen, sondern nur formalen Argumenten. So hatten die Eltern ihre Beschwerde entgegen der gesetzlichen Vorgaben ohne Rechtsanwalt erhoben, obgleich am VGH Anwaltszwang besteht. Die Beschwerde der Tochter wiederum war unzulässig, weil sie im erstinstanzlichen Verfahren nicht beteiligt war und daher nicht zu einer Beschwerde befugt war, begründete der Senat seinen unanfechtbaren Beschluss.
Schulessen: VGH weist Klage auf Fleisch und Fisch ab
Foto/Grafik: Agrarmarketing Mecklenburg-Vorpommern
Schüler haben keinen Anspruch auf ein tägliches Fleisch- oder Fisch-Gericht in der Schulverpflegung, entschied der VGH Baden-Württemberg – allerdings ohne inhaltliche Begründung. Foto: "Vital-Menü" der Schulverpflegung in Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 2011 – mit Fisch.
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