16.09.2025

Illegale Fischerei: Erstes Abkommen der Welthandelsorganisation in Kraft

Am Montag ist nach jahrzehntelangen Verhandlungen das erste Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO) im Kampf gegen Überfischung in Kraft getreten. Die Vereinbarung verbietet den 166 WTO-Mitgliedsländern illegale Fischerei zu subventionieren. Auch für den Fang bereits überfischter Bestände soll es keine staatlichen Hilfen mehr geben. "Regierungen geben jedes Jahr schätzungsweise 22 Mrd. USD (= 18,7 Mrd. Euro) für schädliche Subventionen aus, die zur Überfischung beitragen", sagt WTO-Chefin Dr. Ngozi Okonjo-Iweala zum Inkrafttreten: "Es ist das erste Nachhaltigkeitsabkommen der WTO."

Das Subventionsverbot gilt für alle Schiffe und Unternehmen, die illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei (IUU-Fischerei) betreiben. Darunter fallen beispielsweise verbotene Fangmethoden, bei denen andere Fische als Beifang ins Netz geraten. Die IUU-Fischerei macht nach Angaben der WTO rund ein Fünftel des weltweiten Fischfangs aus. Für Entwicklungsländer und ihre Fischereigebiete treten die Regeln erst zwei Jahre später in Kraft.

Die WTO-Staaten hatten mehr als 20 Jahre lang über das Abkommen verhandelt und es 2022 einstimmig verabschiedet. Das Fischereiabkommen könnte allerdings bereits in wenigen Jahren wieder obsolet sein. Denn die WTO hat das Ziel ausgegeben, in den kommenden vier Jahren eine breitere Vereinbarung gegen Überfischung zu treffen. Scheitern diese Verhandlungen, laufe das neue Abkommen automatisch aus.
Illegale Fischerei: Erstes Abkommen der Welthandelsorganisation in Kraft
Foto/Grafik: WTO/Jay Louvion
WTO-Chefin Dr. Ngozi Okonjo-Iweala (Foto) begrüßte das erste Abkommen der WTO gegen Überfischung, denn: "Regierungen geben jedes Jahr schätzungsweise 22 Mrd. USD für schädliche Subventionen aus, die zur Überfischung beitragen."
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