30.04.2012

Caviar Creator: Bundesgerichtshof hebt Urteil gegen Schäfer auf

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil wegen schweren Betrugs gegen den früheren Geschäftsführer von Caviar Creator, Frank Schäfer, aufgehoben. Wie erst jetzt mitgeteilt wurde, hat der 3. BGH-Senat schon am 31. Januar 2012 einstimmig beschlossen, das am 15. Dezember 2010 von der 10. Großen Wirtschaftsstrafkammer beim Landgericht Düsseldorf gefällte Urteil über drei Jahre und acht Monate Haft zu kassieren. Caviar Creator hatte bis 2010 Kreislaufanlagen zur Störzucht und Kaviarproduktion in der Hansestadt Demmin (Mecklenburg-Vorpommern) betrieben und in diesem Zusammenhang von über 600 Anlegern Gelder in Höhe von mehr als 13,5 Mio. Euro akquiriert. Frank Schäfer war 2009 nach sechsjährigen Ermittlungen in den USA verhaftet und nach Düsseldorf in die U-Haft überstellt worden. Gegen seine Verurteilung 2010 hatte Schäfer Revision eingelegt, der der BGH stattgab mit der Begrüdung: "Das Urteil hält sachlichrechtlicher Überprüfung nicht stand, weil die Feststellung des Landgerichts, die Aktionäre hätten die Aktien aufgrund einer Täuschung erworben, durch die Beweiswürdigung nicht belegt ist." Damit verwies der Senat die Sache "zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück."
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